Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Zwischen Firma Web-Programmierung Jovovic (im weiteren Text als "Auftragnehmer" bezeichnet) und dem Kunden (im weiteren Text als "Auftraggeber" bezeichnet) gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch schriftliche sowie mündliche Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.
§2 Dienstleistungsbeschreibung
Auftragnehmer erbringt im Auftraggebernauftrag die Dienstleistung der Erstellung Web-Seiten für das Internet mit dazugehörigen Dienstleistungen wie unter anderem Grafikerstellung (Buttons, Banner), Durchführen von Scans für das Internet sowie Einträge in ausgesuchte Suchmaschinen. Desweiteren werden Leistungen im Bereich des Screendesign erbracht.
§3 Dienstleistungsvertrag
Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website und die Erstellung der Website.
Die Auftragsannahme erfolgt durch eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung durch Auftragnehmer und richtet sich immer nach dem voraus gegangenen schriftlichen oder mündlichen Angebot.
§4 Angebote und Preise
Sämtliche Angebote und Preise sind unverbindlich und freibleibend. Wenn der Auftraggeber zusätzliche, nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen wünscht, ist jeweils der derzeit aktuelle Preis zu entrichten. Preiserhöhungen oder Preisanpassungen bei laufenden Aufträgen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und sind nur zulässig, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
§5 Zahlungsbedingungen
30% der vereinbarten Preise für das Web-Design und andere Dienstleistungen sind als Vorauskasse zu leisten. Restzahlungen erfolgen bei Lieferung und Leistung. Rechnungen von Auftragnehmer sind 14 Tage nach Erhalt (ohne Abzug von Skonto) zu überweisen.
§6 Zahlungsverzug
Bei Vorliegen von Zahlungsverzug kann Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung die weitere Ausführung der Dienstleistung versagen. Bis dahin entstandene Kosten werden entsprechend in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls können bereits erstellte Seiten im Verzugsfall für den Zugriff gesperrt werden. Die erstellten Seiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Dem Auftraggeber geht bei Zahlungsverzug eine Mahnung zu, die mit 10 CHF (Mahnkosten/Bearbeitungsgebühr) zusätzlich belastet wird, weitere Mahnungen werden bei anhaltendem Zahlungsverzug nicht zugehen, die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens wird dann sofort wirksam.
§7 Urheberrecht
Soweit Auftragnehmer für den Auftraggeber oder im Auftrag für Dritte Präsentationen, Grafiken, Bilder und Programmierungen herstellt, übertägt Auftragnehmer dem Auftraggeber ausschliesslich das Nutzungsrecht an selbigen! Das Copyright liegt somit bei Auftragnehmer.
§8 Darstellung
Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser haben ebenfalls zum Teil unterschiedliche Darstellungsarten. Auftragnehmer übernimmt deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die HTML-Dokumente mit allen Browsern völlig identisch dargestellt werden.
§9 Suchmaschinen
Einträge in Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem Auftraggeber ausgeführt. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemässe Eintragung in die Suchdienste übernommen werden.
§10 Computerviren
Auftragnehmer prüft Datenträger, insbesondere Disketten, vor Übergabe an den Auftraggeber mittels aktuellem Virenscanner auf Viren. Für einen etwaigen Virenbefall des Rechners beim Auftraggeber durch Viren aus dem Internet, Viren auf Disketten, Programmdisketten oder Programm-CD's kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
§11 Inhalte
Für den Inhalt der Internetseiten ist der Auftraggeber voll verantwortlich. Auftragnehmer führt keine Aufträge für Seitenerstellung aus, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstossen. Auftragnehmer übernimmt hiermit keine Prüfungspflicht. Seiten die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstossen können bei Bekanntwerden ohne Vorankündigung sofort für den Zugriff gesperrt werden.
§12 Copyrights und Freistellung
Auftragnehmer prüft nicht, ob Bild- oder Textmaterial frei von Rechten Dritter (Copyrights) ist. Dies obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Auftraggebers oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§13. Gewährleistung und Haftung
- Auftragnehmer gewährleistet den einwandfreien Lauf der Software nur auf den von Auftragnehmer freigegebenen Systemen bzw. nur in Verbindung mit den von Auftragnehmer freigegebenen Komponenten (z.B. bei Web-Programmierung bestimmte Datenbanksysteme oder Scriptsprachen; unter Umständen mit Begrenzung auf bestimmte Versionen dieser Komponenten). Auftragnehmer weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. Tritt ein Fehler in der Software auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an Auftragnehmer zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Auftragnehmer ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu liefern, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt.
- Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten sowie keine Garantie für identische Darstellung bei der Verwendung von unterschiedlicher Browsersoftware. Für Ausfälle im Internet, z.B. Serverausfälle, die dazu führen, dass Internetseiten - auch vorübergehend - nicht aufgerufen werden können, kann Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
- Sofern die zu entwickelnde Software Produkte von Drittanbietern voraussetzt bzw. verwendet (z.B. Foren, Online-Shop, Chat, Gästebuch, bestimmte Datenbanksysteme, installierte Scriptsprachen, Betriebssysteme etc.), ist eine Haftung oder Gewährleistung für Mängel, die auf Mängel in diesen Drittanbieter-Produkten zurückzuführen sind, ausgeschlossen.
- Hat der Auftraggeber den Auftragnehmer wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel den Auftragnehmer nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Auftraggeber, sofern er die Inanspruchnahme von Auftragnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, dem Auftragnehmer allen entstandenen Aufwand zu ersetzen.
§14 Sonstiges
- Auftragnehmer prüft die erstellten Internetseiten auf Ihre Funktionalität und Lauffähigkeit in den zur Zeit gängigen Betriebssystemen und Browsern.
- Der Auftraggeber kann mit Forderungen gegenüber Auftragnehmer nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag in einzelnen Bestimmungen unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Bestimmung gekannt hätten.
§15 Gerichtsstand
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des schweizerischen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt schweizerisches Recht. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird von Auftragnehmer vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Bülach vereinbart.
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